Zeitarbeit Berlin - Neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die BA hat heute auf ihrer Homepage ein neues Merkblatt für Zeitarbeitnehmer veröffentlicht (Stand: September 2020).

Das Merkblatt wurde im Hinblick auf die in Kraft getretene „Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“
aktualisiert und führt unter Punkt C. die neuen Mindestlöhne für die Zeitarbeit auf. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.


Das aktuelle BA-Merkblatt fügen wir diesem Rundschreiben als PDF-Dokument bei. Gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 AÜG sind Sie verpflichtet,
Ihren Mitarbeitern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde auszuhändigen. Bitte benutzen Sie ab sofort nur noch dieses Merkblatt der BA 

(Stand: September 2020).


Download Merkblatt


Quelle

0