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Ihr Ansprechpartner für Zeitarbeit

Was ist Zeitarbeit ?

Zeitarbeitunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden. Auf diesen externen Arbeitsplätzen erbringen die Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch, für sie gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Für Arbeitnehmer stellt Zeitarbeit eine Chance dar. Entweder führt der Weg zurück ins Berufsleben oder frisch ausgelernte Fachkräfte nutzen das Instrument, um nach der Ausbildung binnen kurzer Zeit eine Vielzahl von Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig die eigene Flexibilität und Anpassungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Die Bezahlung in der Zeitarbeit ist fair. Außerdem gilt: Wo die Tariflücke zwischen Zeitarbeit und Einsatz-Unternehmen zu weit auseinander klafft, wird diese schrittweise mittels tariflich vereinbarten Branchenzuschlägen geschlossen. Weitere positive Informationen rund um das Thema Zeitarbeit erhalten Sie hier.


Schriftlicher Arbeitsvertrag

Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen und in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag. Dieser regelt die allgemein üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie gesetzlichen Kündigungsschutz. Zeitarbeitunternehmen bieten Ihnen deshalb sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.


Flächendeckender Tarifvertrag

Seit 01.01.2004 gibt es erstmals einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Zeitarbeit. Er wurde zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Tarifgemeinschaft des DGB aus acht Einzelgewerkschaften am 11. Juni 2003 abgeschlossen. Er regelt die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten.

Seit dem 01.11.2012 gelten in der Metall- und Elektroindustrie und in der Chemischen Industrie neue Tarifregelungen für Zeitarbeitnehmer. Seit 2013 wurden diese auch auf Kundenunternehmen der Holz-, Kunststoff- und der Kautschuk verarbeitenden Industrie sowie des Schienenverkehrs ausgeweitet (weitere Branchen folgen) Werden Zeitarbeitnehmer demnach in ein und demselben Kundenbetrieb eingesetzt, so erhalten sie nach einem bestimmten Beschäftigungszeitraum Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Entgelte.

Weitere Argumente für die Zeitarbeit können Sie hier finden, doch lieber an einer Personalvermittlung interessiert.

10 Regeln zur Zeitarbeit BAP/DGB Tarifvertrag

Vorteile für Arbeitnehmer

Zeitarbeit ist ein normales Beschäftigungsverhältnis im Ersten Arbeitsmarkt mit allen üblichen Arbeitnehmerrechten und Arbeitgeberpflichten, inkl. Kündigungsschutz.

Rund zwei Drittel aller Zeitarbeitnehmer kommen direkt aus der Beschäftigungslosigkeit. Über Zeitarbeit gelingt ihnen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Unsere Personaldisponenten betreuen Sie persönlich vom Vorstellungsgespräch bis zur möglichen Übernahme durch ein Kundenunternehmen.

Vorteile:

  • Berufliche Orientierung
  • Umfangreiche Erfahrungen in kurzer Zeit und Qualifikation für den Arbeitsmarkt durch „Learning by doing“
  • Übernahmechancen ins Kundenunternehmen von rund 30 Prozent
  • Chancen auch für Berufsanfänger, Studenten, Eltern nach der Elternzeit und Wiedereinsteiger
  • Vielseitiges Arbeitsplatzangebot in allen Branchen von qualifizierten Berufen bis zu ungelernten Kräften
  • Gleiche Rechte und Pflichten, wie jeder andere Arbeitnehmer
  • Arbeitsverträge mit den üblichen Sozialleistungen (Urlaubs-, Weihnachts-, Krankengeld,...)

Attraktiver Arbeitgeber

Sollten Sie die unten aufgeführten Punkte ansprechen, wäre die Beschäftigung in der Zeitarbeit, genau das Richtige für Sie:


  • ein festes Einkommen
  • ein sicherer Job
  • eine abwechslungsreiche Arbeit
  • Aufstiegschancen, Unterstützung beim Einstieg in die Arbeitswelt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Eventuell Equal Pay nach 9 Monaten

Sie werden nach gültigem BAP/DGB Tarifvertrag entlohnt.
BAP/DGB Tarifvertrag